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RAW 2013, 50
BGH 
Schadenspauschale bei Nichtabnahme eines Neuwagens (Beschluss vom 27.06.2012, VIII ZR 165/11)

Eine Klausel, nach der ein Käufer bei Nichtabnahme eines Neuwagens 15% des Kaufpreises zu zahlen hat, ist wirksam. Grundlage für die Schadensberechnung ist der Bruttokaufpreis, da dieser nach dem Empfängerhorizont des Kunden der vertraglich vereinbarte Kaufpreis ist.

BGH, RAW 2013, 50-51 (Beschluss vom 27.06.2012, VIII ZR 165/11)

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