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RAW 2013, 37
BGH 
Oldtimerzulassung als Beschaffenheitsvereinbarung (Urteil vom 13.03.2013, VIII ZR 172/12)

Wird ein Kraftfahrzeug, das kurz zuvor eine sogenannte „Oldtimerzulassung“ erhalten hat, mit der Klausel „positive Begutachtung nach § 21 c StVZO (Oldtimer) im Original“ verkauft, liegt darin eine Beschaffenheitsvereinbarung, dass sich das Fahrzeug in einem Zustand befindet, der die erteilte positive Begutachtung als Oldtimer (vgl. jetzt § 23 StVZO) rechtfertigt (Fortführung des Senatsurteils vom 24. …

BGH, RAW 2013, 37-38 (Urteil vom 13.03.2013, VIII ZR 172/12)

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