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RAW 2014, 79
 
Klage gegen das VW-Gesetz abgewiesen

Der EuGH hat die Klage der EU-Kommission gegen das VW-Gesetz abgewiesen. Mit diesem Beschluss bleibt der VW-Konzern weiterhin unter der besonderen Obhut des deutschen Staates. Das bedeutet konkret, dass auch in Zukunft eine Minderheit von zwanzig Prozent der Anteilseigner, dies entspricht in etwa dem Aktionärsanteil des Landes Niedersachsen am VW-Konzern, wichtige Entscheidungen durch ihre Stimme verhindern können.…

RAW 2014, 79

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