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NUR 2015, 122
BGH 
Verweisung auf Entgeltliste in den AGB für die Eisenbahninfrastrukturnutzung (Urteil vom 08.10.2014, XII ZR 164/12)

Die von der DB Netz AG im Grundsatz-Infrastrukturnutzungsvertrag und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur enthaltenen Klauseln, die auf die „Entgeltliste in ihrer jeweils gültigen Fassung“ bzw. auf die „jeweils gültige Liste der Entgelte für Trassen“ verweisen, sind nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB einer Angemessenheitskontrolle am Maßstab von § 307 Abs. …

BGH, N&R 2015, 122-125 (Urteil vom 08.10.2014, XII ZR 164/12)

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