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NUR 2015, 112
BVerwG 
Anordnung zur Vorlage eines „Elektronischen Kostennachweises“ (Beschluss vom 08.12.2014, 6 B 26.14)

§ 29 Abs. 2 S. 1 TKG erlaubt es der Bundesnetzagentur, materielle Vorgaben für die Kostenrechnung des regulierten Unternehmens zu machen, die unmittelbar auf ein spezifisches Entgeltgenehmigungsverfahren bezogen sind.

BVerwG, N&R 2015, 112-114 (Beschluss vom 08.12.2014, 6 B 26.14)

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