: Big Data auf unsicherer Grundlage - was ist "wesentlich" beim Investitionsschutz für Datenbanken?
Der Investitionsschutz für Datenbanken führt ein Schattendasein als "halbtotes Recht". Das schon im Richtlinienverfahren erkannte Problem eines ausufernden und überschießenden Schutzes besteht nach wie vor und wird lediglich durch das Durchsetzungsdefizit abgemildert. Gerade dadurch drohen Verwerfungen im Wettbewerb. Große Unternehmen können Fakten schaffen, indem sie Daten ohne Rücksicht auf nur mit großem Aufwand verfolgbare Rechtsverletzungen erheben und durch die (auch Rechtsverletzungen) heilenden Kräfte der Zeit endgültig zu Herren über alle Daten werden. Kleine Unternehmen haben dagegen vielfach keine hinreichende Rechtssicherheit, um innovative Geschäftsmodelle auf aggregierte Daten zu stützen. Bezeichnenderweise läuft der vom EuGH in seiner Leitentscheidung British Horseracing Board entwickelte Gedanke zur Schutzbegrenzung völlig leer. Zwar wird die Entscheidung von der Rechtsprechung stets zitiert, zum Tragen kam sie aber noch nie. Zur Schaffung von mehr Rechtssicherheit und einem innovationsfreundlichen Interessenausgleich im Markt für "Big Data" ist daher erforderlich, den Schutz für Datenbanken und seine zentralen Tatbestandsmerkmale zu überdenken und dem Unterschied eines "Schutzes sui-generis" zu einem "echten Immaterialgüterschutz" Rechnung zu tragen.
: Die Nutzung von Frequenzauktionserlösen für den Breitbandausbau - sinnvoll oder kontraproduktiv?
Vorschläge und Meinungen, wie der dringend notwendige Breitbandausbau in Deutschland beschleunigt werden kann, gibt es viele. In einem sind sich die Experten jedoch einig: Es wird richtig teuer. Insbesondere die Versorgung ländlicher Gebiete ist unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten eine Herausforderung. Woher sollen die benötigten Investitionen kommen? Nicht nur für die Politik scheint es naheliegend, die sprudelnden Milliarden aus den kommenden Frequenzauktionen dafür in Betracht zu ziehen. Trägt diese Idee?