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K&R 2024, 492
EuGH 
Sendesignal über hoteleigene Kabelverteilanlage als öffentliche Wiedergabe (Urteil vom 11.04.2024, C-723/22)

Art. 3 Abs. 1 der RL 2001/29/EG […] ist dahin auszulegen, dass die Bereitstellung von Fernsehgeräten in den Gästezimmern oder dem Fitnessraum eines Hotels eine „öffentliche Wiedergabe“ im Sinne dieser Bestimmung darstellt, wenn zusätzlich das Sendesignal über eine hoteleigene Kabelverteilanlage an diese Geräte weitergeleitet wird. (Tenor des Gerichts)

EuGH, K&R 2024, 492-494 (Urteil vom 11.04.2024, C-723/22)

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