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K&R 2016, 276
OLG Frankfurt a. M. 
Plattformbetreiber haftet nicht für kritische Äußerungen Dritter (Urteil vom 10.12.2015, 6 U 244/14)

Es kann dahingestellt bleiben, ob die Beiträge auf der Internetplattform der Beklagten unwahre Tatsachenbehauptungen oder unsachliche, überzogene Kritik an der Klägerin beinhalten. Wettbewerbsrechtliche Ansprüche scheitern am fehlenden Wettbewerbsverhältnis zwischen der Klägerin und dem beklagten Plattformbetreiber sowie an der fehlenden geschäftlichen Handlung. Deliktische Ansprüche sind nicht gegeben, …

OLG Frankfurt a. M., K&R 2016, 276-279 (Urteil vom 10.12.2015, 6 U 244/14)

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