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K&R 2025, 338
OLG Köln 
Gesellschafter haftet trotz Counter-Notification nicht für YouTube-Videos (Urteil vom 28.02.2025, 6 U 107/24)

Ein Gesellschafter ist, ohne Hinzutreten weiterer Umstände, grundsätzlich nicht für von seiner Gesellschaft auf YouTube hochgeladene Videos verantwortlich.

OLG Köln, K&R 2025, 338-340 (Urteil vom 28.02.2025, 6 U 107/24)

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