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K&R 2025, 585
OLG Frankfurt a. M. 
Fahrkartenkauf: Zwingende Angabe der E-Mail-Adresse oder Handynummer rechtswidrig (Urteil vom 10.07.2025, 6 UKl 14/24)

Die Erhebung der E-Mail-Adresse oder der Handynummer war für die Erbringung der von der Beklagten geschuldeten Leistung nicht in tatsächlicher Hinsicht zwingend erforderlich. Die Beklagte konnte nicht nachweisen, inwiefern der Hauptgegenstand des Vertrags (Erbringung der Beförderungsdienstleistung) ohne die betreffende Verarbeitung nicht erfüllt werden könnte. (Leitsatz der Redaktion)

OLG Frankfurt a. M., K&R 2025, 585-588 (Urteil vom 10.07.2025, 6 UKl 14/24)

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