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K&R 2024, 529
LG Kiel 
Cyberversicherung zahlt nicht bei falsch beantworteten Risikofragen (Urteil vom 23.05.2024, 5 O 128/21)

Vom Versicherungsnehmer ins Blaue hinein falsch beantwortete Risikofragen im Kontext des Abschlusses einer Cyberversicherung stellen eine arglistige Täuschung dar.

LG Kiel, K&R 2024, 529-535 (Urteil vom 23.05.2024, 5 O 128/21)

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