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K&R 2024, 535
LG Köln 
Auskunftsanspruch gegen Dritte in der Lizenzkette umfasst Werbeeinnahmen (Urteil vom 16.05.2024, 14 O 308/22)

Der urheberrechtliche Auskunftsanspruch gegen Dritte in der Lizenzkette verpflichtet zur umfassenden Auskunft über Erträge und Vorteile. Hierzu zählen insbesondere auch Werbeeinnahmen. Es besteht insoweit ein hinreichender Zusammenhang zwischen der Ausstrahlung eines Werks und den im zeitlichen Zusammenhang mit der Ausstrahlung erzielten Werbeerlösen.

LG Köln, K&R 2024, 535 (Urteil vom 16.05.2024, 14 O 308/22)

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