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EWS 2017, 150
EuGH 
GASP: Die Grundsätze der Rechtssicherheit und Bestimmtheit (nulla poena sine lege certa) erfordern keine EuGH-Entscheidung vor Strafsanktionen eines Mitgliedstaates – Verbot der Begebung von GDR auf Grundlage eines Depotvertrags mit einer von restriktiven Maßnahmen betroffenen Organisation – “Rosneft” (Urteil vom 28.03.2017, C-72/15)

Die Art. 19, 24 und 40 EUV, Art. 275 AEUV und Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sind dahin auszulegen, dass der Gerichtshof der Europäischen Union gemäß Art. 267 AEUV für die Vorabentscheidung über die Gültigkeit einer auf der Grundlage der Vorschriften über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) erlassenen Handlung wie des Beschlusses 2014/512/GASP des Rates vom 31. …

EuGH, EWS 2017, 150-151 (Urteil vom 28.03.2017, C-72/15)

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