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DSB 2023, 108
 
EuGH zur Verwendung von Dokumenten im Zivilgerichtsprozess

Der EuGH entschied durch Urteil vom 02.03.2023 (Az. C-268/21) in einem Vorabentscheidungsersuchen, vorgelegt vom Oberste Gerichtshof Schweden, über die Auslegung von Art. 6 Abs. 3 und 4 DSGVO. Hintergrund der Entscheidung ist das Begehren des Beklagten den Kläger zu verpflichten, in einem zivilgerichtlichen Verfahren ein ungeschwärztes Personalverzeichnis (mit Daten von Beschäftigten) vorzulegen. …

DSB 2023, 108

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