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DSB 2021, 72
 
Brandenburgische Aufsichtsbehörde zur Zulässigkeit von Portscans als Sicherheitsmaßnahme

Die Brandenburgische Aufsichtsbehörde hat sich zur Zulässigkeit von Portscans als Sicherheitsmaßnahme von Webseitenbetreibern geäußert. Demnach erachtet sie es aufgrund eines berechtigten Interesses als zulässige Maßnahme, Informationen über verwendete Ports von Webseitenbesuchern unter Verarbeitung der IP-Adresse und spezifischer Geräteinformationen zum Zwecke der Identifikation möglicher Cyber-Attacken auf eine Webseite, …

DSB 2021, 72

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