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DSB 2020, 295
 
ArbG Dresden: 1.500 EUR Schmerzensgeld wegen unzulässigem Versand von Gesundheitsdaten

Das ArbG Dresden (Urteil vom 26.08.2020 – 13 Ca 1046/20) hat einer geschädigten Person ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.500 EUR zugesprochen. In dem vorliegenden Fall hatte die Prokuristin eines Unternehmens einer zuständigen Ausländerbehörde per E-Mail mitgeteilt, dass die betroffene Person sich für den Zeitraum von vier Wochen arbeitsunfähig gemeldet habe und ohne gültige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung der Arbeit ferngeblieben sei. …

DSB 2020, 295

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