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CB 2017, I
 

Alles neu macht der Mai!

Compliance-Berater weiterhin in guten Händen!

Und zwar zunächst einmal in der Redaktion des Compliance-Berater: Der Fachbereich “Compliance-Medien” des Deutschen Fachverlags wird ab dieser Ausgabe vom CAD-Institut für Compliance, Arbeitsrecht und Datenschutz unter Mitwirkung von Armin Fladung und Jasmin Fladung redaktionell betreut. Das CAD-Institut hat künftig die Schriftleitung der Fachzeitschrift Compliance-Berater und des Berater-Magazins Compliance inne. Zudem werden die Compliance-Veranstaltungen und der Newsletter “Compliance – Die Zeitschrift für Compliance-Verantwortliche” fachlich durch das CAD – Institut unterstützt.

Neue und spannende Informationen rundum Compliance finden sich natürlich auch im Heft selbst:

Der Aufsatz von Boyko knüpft an internationale Compliance-Themen an und gibt in der Rubrik Corporate Compliance einen Länderreport zu Compliance in Russland. Er sieht ganz klar die Herausforderung des verhältnismäßig hohen Niveaus der Korruption in Russland im Hinblick auf die Umsetzung der Compliance im Konzern.

Eine weitere Spezialität im Mai-Heft wird im Beitrag von Kamann zum Thema “Krankenhaussektor und Kooperationen im Lichte des Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen” aufgegriffen.

Von Grambow/Weiner/Nitschke werden die Compliance-Herausforderungen bei Start-up Unternehmen dargestellt. Sie geben einen Überblick in Bezug auf compliance-relevante Fragestellungen und erläutern anhand eines fiktiven Beispiels die Theorie ganz greifbar; insbesondere auch zum dabei zentralen Thema “Schutz der Geschäftsidee”.

Ebenso spannend und nicht aus dem Compliance-Berater wegzudenken ist das Thema Tax-Compliance mit dem Aufsatz von Bracke/Maciuca: “Tax-Compliance – ausschließlich ein Thema der Steuerabteilung?”. Bezug genommen wird in diesem Beitrag auf das Bundesfinanzministerium (BMF) mit seinem Anwendungserlass vom 23.5.2016 zu § 153 AO hinsichtlich der Frage der Abgrenzung von Berichtigungs- und Selbstanzeige. In dem Erlass wird ausgeführt, dass die Einrichtung eines innerbetrieblichen Kontrollsystems ein Indiz gegen Vorsatz oder Leichtfertigkeit einer Steuerverkürzung sein kann.

Daneben finden sich ganz klassische Themen wie im Aufsatz von Hastenrath/Müller zu den “Möglichkeiten der Incentivierung von compliance-gerechtem Verhalten”. Der Aufsatz von Brandt gibt Einblick in die Messbarkeit von Compliance-Maßnahmen im Konzern.

Gesetzliche Neuerungen und die Umsetzung von Richtlinien im Konzern liegen nah beieinander. So auch beim Thema von Diepold und Puhl “Step-by-step: Spenden- und Sponsoringrichtlinien – muss der Betriebsrat mitbestimmen?”. Dieser Beitrag erläutert die wichtigsten Schritte und Prüfungspunkte im Rahmen der Einführung von Spenden- und Sponsoringrichtlinien.

Compliance bleibt jedoch auch v. a. im Bereich der Kapitalverwaltungsgesellschaften ein bedeutendes Thema. Insbesondere mit den sog. “Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Kapitalverwaltungsgesellschaften (KAMaRisk)” vom 10.1.2017 sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen nun vorübergehend vollständig. Der Beitrag von Jesch beschäftigt sich in diesem Zusammenhang mit der Aufbau-Organisation, und mit der Frage der organisatorischen Verankerung der Compliance-Funktion in der Kapitalverwaltungsgesellschaft.

Pils stellt in seinem Beitrag die Neuerungen zur Arbeitsstättenverordnung dar, welche am 3.12.2016 in Kraft getreten sind. Die Neuerungen betreffen jede Arbeitsstätte, sind aber insbesondere auch für Home-Office-Arbeitsplätze relevant. Praktiker und Juristen bewerten nach Angaben von Pils die Regelungen zurückhaltend.

Damit der Compliance-Berater auch künftig mit solchen abwechslungsreichen Themen aufwarten kann, freut sich die Schriftleitung über jeden Beitrag, der ihr an ihre neuen Kontaktdaten (siehe Impressum) gesendet wird.

Schriftleitung

Abbildung 1

Armin Fladung, RA, C.O. (TÜV), ist seit 2004 beratend mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht, Datenschutz sowie Compliance tätig. Beim Arbeitgeberverband Chemie Rheinland-Pfalz e. V. nimmt er v. a. für mittelständische Chemieunternehmen die einschlägige Rechtsberatung und Prozessvertretung wahr. Als Geschäftsführer des CAD – Institut für Compliance, Arbeitsrecht und Datenschutz ist er Teil der Schriftleitung des CB.

Abbildung 2

Jasmin Fladung, LL.M., C.O. (TÜV), DSB (IHK), hat umfangreiche Praxiserfahrung im Bereich von Audits, Mitarbeiterschulungen sowie im Reporting und Briefing auf Managementebene. Als Geschäftsführerin von CAD – Institut für Compliance, Arbeitsrecht und Datenschutz berät sie Firmen v. a. in den Schnittstellen Compliance und Datenschutz. Sie ist ferner Teil der Schriftleitung des CB.

 
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