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Designgesetz (2016), S. V, VI 
Vorwort 
Philipp Helmut Günther, Thorsten Beyerlein 

V Vorwort

Nachdem mittlerweile nicht nur die erste, sondern auch die zweite Auflage dieses Werkes ein für Autoren und Verlag erfreuliches Echo erzeugte, sind es erneut insbesondere gesetzliche Änderungen, die es unabdingbar machen, dieses Werk einer Neuauflage zuzuführen. Bereits der Titel des Werkes zeigt die Notwendigkeit einer Aktualisierung, da aus dem bisherigen „Kommentar zum Geschmacksmustergesetz“ der „Kommentar zum Designgesetz“ wurde.

Ein umfassende Überarbeitung und Aktualisierung dieses Werkes wurde in inhaltlicher, aber auch in sprachlicher Hinsicht notwendig durch das Gesetz zur Modernisierung des Geschmacksmustergesetzes sowie zur Änderung der Regeln über die Bekanntmachung zum Ausstellungsschutz vom 10. Oktober 2013. Hierdurch wurde insbesondere der Begriff des Geschmacksmusters, der für die Allgemeinheit trotz sehr langer Verwendung wenig greifbar und daher dem Sprachgebrauch der Fachwelt vorbehalten blieb, durch den modernen Begriff des Designs ersetzt, mit der Folge, dass aus dem Geschmacksmuster das eingetragene Design, aus dem Muster selbst das Design und aus dem Geschmacksmustergesetz eben das Designgesetz wurde. Der sprachlichen Vereinheitlichung nicht zuträglich ist dabei natürlich die Tatsache, dass das Gemeinschaftsgeschmacksmuster sowohl als eingetragenes als auch als nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster in den einschlägigen Rechtstexten weiterhin als solches und nicht als „Gemeinschaftsdesign“ bezeichnet wird.

Auch die Einführung eines Nichtigkeitsverfahrens betreffend eingetragene Designs vor dem DPMA gehört zu den wesentlichen Neuerungen durch das Designgesetz. Darüber hinaus sind die Schutzwirkungen bei Löschungseinwilligung und die Ausstellungspriorität ebenfalls bedeutenden Änderungen unterworfen gewesen.

Eine Vielzahl von instanzgerichtlichen und obergerichtlichen Entscheidungen zum gewerblichen Rechtsschutz im Allgemeinen und auch zum Designrecht im Besonderen fanden Niederschlag in dieser Neuauflage, die so auf dem Stand vom April 2015 ist.

Trotz der notwendigen Änderungen in der Kommentierung wurde versucht, erneut eine Kontinuität zur Vorauflage zu wahren, um die Handhabung des Werkes für die bereits damit vertrauten Benutzer möglichst einfach zu halten.

VI Die dritte Auflage dieses Werkes ist nunmehr bereits die zweite, die Herr Rechtsanwalt Ulrich Brückmann, Förderer, Mitautor und Kollege der Verfasser aufgrund seines unerwartet frühen Versterbens nicht mehr begleiten konnte. Auch diese dritte Auflage des gemeinsam begonnenen Werkes soll ihm als einem der großen Praktiker und herausragenden Anwaltspersönlichkeiten im gewerblichen Rechtsschutz wieder gewidmet werden.

Wie stets wäre ein solches Werk nicht möglich ohne die Unterstützung vieler Mitarbeiter und Kollegen sowie Praktikern aus Richter- und Anwaltschaft, die für Diskussionen stets zur Verfügung standen und die Autoren mit interessanten Fragestellungen konfrontierten, die genauso Eingang in die Kommentierung gefunden haben wie nicht in den „einschlägigen“ Fachzeitschriften veröffentlichte Entscheidungen. Besonderer Dank gebührt Frau Sandy Krutzinski für die stets vorbildliche Betreuung des Manuskripts.

Frankfurt am Main/Mannheim, April 2015

Philipp H. Günther
Thorsten Beyerlein

 
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