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Kommentar KI-VO: Verordnung über künstliche Intelligenz (2025)T00:00:00Z, S. Seite V 
Vorwort der Herausgeber 
David Bomhard / Fritz-Ulli Pieper / Susanne Wende 

Seite VVorwort der Herausgeber

Mit der Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-VO) unternimmt die Europäische Union einen weltweit beachteten Vorstoß zur Regulierung einer Schlüsseltechnologie des digitalen Zeitalters. Die KI-VO verfolgt das Ziel, einen rechtlichen Rahmen für den Einsatz von KI-Systemen zu schaffen, der Innovation fördert und gleichzeitig Risiken minimiert. So soll letztlich ein sicheres, ethisch verantwortliches und transparentes Umfeld für KI-Technologien gewährleistet werden. Ob dies gelingt, bleibt abzuwarten.

Die EU hat das Ziel, eine technische Führungsrolle im KI-Bereich einzunehmen – die Erwartungen sind also hoch gesteckt. Auch dies soll die KI-VO begünstigen. Gleichzeitig wirft die KI-VO eine Vielzahl offener Rechtsfragen auf – von der Bestimmung der Akteure in komplexen KI-Lieferketten über die Vereinbarkeit mit bestehenden sektoralen Regelwerken bis hin zu Herausforderungen bei der praktischen Umsetzung der Anforderungen an Transparenz, Datenqualität und Konformitätsbewertung. Aktuell sieht sich die Praxis massiver Rechtsunsicherheit ausgesetzt, wobei die KI-VO oftmals als Innovationsbremse wahrgenommen wird.

Dieser Kommentar richtet sich gleichermaßen an Praktiker, Behörden, Gerichte, Unternehmen sowie an Wissenschaftler, die sich mit der Regulierung von KI befassen. Er will ein verlässlicher Wegweiser durch das neue Regelwerk sein. Dafür vereint er wissenschaftlich fundierte Erörterungen mit der nötigen praktischen Handhabbarkeit und setzt dabei auf im IT-, Datenschutz- sowie Produktrecht, samt angrenzender Rechtsbereiche, äußerst erfahrene Autorinnen und Autoren. Wir sind überzeugt, mit diesem Ansatz das „Annähern“ an die herausfordernde Materie merklich erleichtern und gleichzeitig auch bei komplexen Fragestellungen eine verlässliche Orientierung geben zu können – wohlwissend, dass uns schon in naher Zukunft neue Entwicklungen, Auslegungen, Leitlinien, Behördenmeinungen und irgendwann auch einschlägige Rechtsprechung begegnen werden.

Unser besonderer Dank gilt allen Mitautorinnen und Mitautoren, deren Fachkenntnis, Engagement und Geduld diesen Kommentar erst ermöglicht haben. Ebenso danken wir Patrick Orth und Tanja Brücker vom Deutschen Fachverlag für die stets professionelle und engagierte Begleitung dieses Projekts.

Die Dynamik des KI-Rechts verlangt nach einem offenen, interdisziplinären Austausch. Wo Algorithmen lernen, muss auch das Recht weiterdenken – wir freuen uns auf alle, die mit uns in diese offene Debatte eintreten.

München und Düsseldorf, im Mai 2025

Die Herausgeber

 
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