Frankfurter Kommentar zum Kapitalanlagerecht (2016), § 329 Rn. 1—9
§ 329 Anzeigepflicht einer EU-AIF …
Andreas Patzner, Ingolf Schneider-Deters
§ 329 Anzeigepflicht einer EU-AIF-Verwaltungsgesellschaft oder einer AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft beim beabsichtigten Vertrieb von von ihr verwalteten inländischen Spezial-Feeder-AIF oder EU-Feeder-AIF, deren jeweiliger Master-AIF kein EU-AIF oder inländischer AIF ist, der von einer EU-AIF-Verwaltungsgesellschaft oder einer AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltet wird, oder ausländischen AIF an semiprofessionelle und professionelle Anleger im Inland
Frankfurter Kommentar zum Kapitalanlagerecht (2016), § 329 Rn. 1—9
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