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BB 2013, 1572
FG Münster 
Vermögenszurechnung bei Anteilsvereinigung gem. § 1 Abs. 3 GrEStG i. R. e. aufschiebend bedingten Grundstückskaufs (Urteil vom 05.06.2012, 8 K 1667/09 G)

Die Zuordnung von Grundstücken zum Vermögen der Gesellschaft i. S. v. § 1 Abs. 3 GrEStG hängt von der Steuerentstehung ab. Hat die Gesellschaft ein Grundstück aufschiebend bedingt gekauft, ist ihr das Grundstück mithin erst ab Eintritt der aufschiebenden Bedingung zuzurechnen.

FG Münster, BB 2013, 1572-1576 (Urteil vom 05.06.2012, 8 K 1667/09 G)

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