Veräußerung von Grundbesitz und Ablösung des bisher für Vermietungseinkünfte eingesetzten Darlehens – Vorfälligkeitsentschädigung nicht als Werbungskosten abziehbar (Urteil vom 06.12.2005, VIII R 34/04)
BFH, BB 2006, 248-250 (Urteil vom 06.12.2005, VIII R 34/04)
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