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BB 2007, 1172
BAG 
Tariflicher Sonn- und Feiertagszuschlag (Urteil vom 06.12.2006, 4 AZR 711/05)

Aus der Ausgleichsfunktion von Sonn- und Feiertagszuschlägen folgt, dass diese Zuschläge in der Regel auf den für die entsprechende Arbeit individuell geschuldeten Lohn gezahlt werden. Soll sich der Zuschlag an einer davon abweichenden Bezugsgröße orientieren, etwa der des tariflichen Grundstundenlohns, muss dies in der tariflichen Regelung hinreichend deutlich zum Ausdruck kommen.

BAG, BB 2007, 1172 (Urteil vom 06.12.2006, 4 AZR 711/05)

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