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BB 2007, 2108
BFH 
Rechtsgeschäftlich begründete Zugewinnausgleichszahlungen bei fortbestehender Zugewinngemeinschaft sind freigebige Zuwendungen (Urteil vom 28.06.2007, II R 12/06)

Werden Wirtschaftsgüter zur Abgeltung eines rechtsgeschäftlich begründeten Anspruchs, mit dem bei fortbestehender Zugewinngemeinschaft der sich bis dahin ergebende Zugewinn ausgeglichen werden soll, übertragen, handelt es sich um einen (objektiv) unentgeltlichen Vorgang und um eine freigebige Zuwendung i. S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG.

BFH, BB 2007, 2108-2110 (Urteil vom 28.06.2007, II R 12/06)

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