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BB 2011, 770
 
OLG München: Rechtsmissbräuchlichkeit der Abberufung eines GmbH-Geschäftsführers

Das OLG München hat mit Beschluss vom 16.3.2011 – 31 Wx 64/11 – entschieden: Der Beschluss des alleinigen Gesellschafters einer GmbH über seine eigene Abberufung als alleiniger Geschäftsführer ist regelmäßig rechtsmissbräuchlich und daher unwirksam, wenn er nicht zugleich einen neuen Geschäftsführer bestellt.

BB 2011, 770

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