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BB 2011, 770
 
OLG Karlsruhe: Vorliegen eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens

Das OLG Karlsruhe hat mit Urteil vom 7.10.2010 – 4 U 29/09 – entschieden: Ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben liegt nur dann vor, wenn der Empfänger aus dem Inhalt erkennen kann, dass der Absender mit dem Schreiben eine rechtsverbindliche Erklärung (Festlegung des Vertragsinhalts) abgeben will. Zweifel am Charakter des Schreibens gehen zu Lasten des Absenders. Im kaufmännischen Verkehr wird der verbindliche Charakter eines Bestätigungsschreibens in der Regel durch bestimmte Begriffe wie “Bestätigung” oder “Auftragsbestätigung” kenntlich gemacht, …

BB 2011, 770

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