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BB 2011, 2114
 
OLG Karlsruhe: Zeitliche Beschränkung des Anspruchs auf Nutzungsausfallentschädigung

Mit Urteil vom 8.8.2011 – 1 U 54/11 – hat das OLG Karlsruhe entschieden: Der Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung beschränkt sich grundsätzlich auf die für die Reparatur oder Ersatzbeschaffung notwendige Zeit. Allerdings verlängert sich die zeitliche Dauer des entschädigungspflichtigen Nutzungsausfalls dann, wenn dem Geschädigten die Gebrauchsvorteile durch ein schuldhaftes Verhalten des Schädigers (Verzug oder zögerliches Regulierungsverhalten der einstandspflichtigen Versicherung) für eine längere Zeit entgehen. …

BB 2011, 2114

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