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BB 2008, 1069
 
OLG Frankfurt: Konzernzwischenunternehmen als herrschendes Unternehmen i. S. d. MitbestG

Das OLG Frankfurt hat mit Beschluss vom 21.4.2008 – 20 W 342/07 – entschieden: Ein Konzernzwischenunternehmen gilt auch dann als herrschendes Unternehmen im Sinn von § 5 Abs. 3 MitbestG, wenn die ausländische Konzernleitung die anderen inländischen Konzernunternehmen nur über die kapitalmäßige Allein- bzw. Mehrheitsbeteiligung beherrscht, die Leitungsfunktion im Gesamtkonzern aber virtuellen Ebenen übertragen ist (Anschluss an OLG Stuttgart, …

BB 2008, 1069

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