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BB 2007, 83
BFH 
Nutzung eines betrieblichen Kfz zur Erzielung anderweitiger außerbetrieblicher Einkünfte – keine Abgeltung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte durch die 1 v. H.-Regelung (Urteil vom 26.04.2006, X R 35/05)

Die Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs zur Erzielung von Überschusseinkünften ist durch die Bewertung der privaten Nutzung nach der 1 v. H.-Regelung nicht mit abgegolten. Sie ist vielmehr mit den auf sie entfallenden tatsächlichen Selbstkosten als Entnahme zu erfassen.

BFH, BB 2007, 83-87 (Urteil vom 26.04.2006, X R 35/05)

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