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BB 2008, 1606
Hölzerkopf 
Mindestdauer des Gewinnabführungsvertrages zur Begründung einer gewerbesteuerlichen Organschaft (Urteil vom 28.11.2007, I R 94/06)

Bei der Prüfung, ob ein Gewinnabführungsvertrag auf mindestens fünf Jahre abgeschlossen ist, ist der Vertrag nach objektiven Gesichtspunkten auszulegen. Die Entstehungsgeschichte und die Vorstellungen der am Vertragsschluss beteiligten Personen können bei der Vertragsauslegung nicht berücksichtigt werden.

Hölzerkopf, BB 2008, 1606-1607 (Urteil vom 28.11.2007, I R 94/06)

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