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BB 2013, 1748
KG Berlin 
Löschung eines der Gesellschafterliste zugeordneten Widerspruchs (Beschluss vom 17.05.2013, 12 W 30/12)

Die Löschung des Widerspruchs gegen eine Gesellschafterliste ist als “actus contrarius” zur Zuordnungsmöglichkeit des § 16 Abs. 3 S. 4 GmbHG zulässig.

KG Berlin, BB 2013, 1748 (Beschluss vom 17.05.2013, 12 W 30/12)

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