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BB 2019, 1780
 
LAG Bad.-Würt.: Suspendierung des Friedenspflicht während Arbeitskampfmaßnahmen

Hat die Gewerkschaft dem bestreikten Arbeitgeber den Streikbeschluss ihres zuständigen Bundesvorstands sowie die Streikziele nicht unmittelbar mitgeteilt, können die Streikziele nur aus den sonstigen offiziellen Verlautbarungen der Gewerkschaft (Streikaufrufflugblätter, offizielle Pressemitteilungen) entnommen werden.

BB 2019, 1780

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