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BB 2007, 2446
BFH 
Kraftfahrzeugsteuer bei Insolvenz (Urteil vom 29.08.2007, IX R 4/07)

Die nach Insolvenzeröffnung entstandene Kraftfahrzeugsteuer ist auch dann Masseverbindlichkeit i. S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO, wenn sich das Kraftfahrzeug nicht mehr im Besitz des Schuldners befindet, die Steuerpflicht aber noch andauert (Bestätigung des BFH-Urteils vom 18.12.1953 II 190/52 U, BFHE 58, 358, BStBl. III 1954, 49, BB 1954, 187).

BFH, BB 2007, 2446 (Urteil vom 29.08.2007, IX R 4/07)

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