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BB 2006, 48
BAG 
Keine Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers wegen unterlassenen Hinweises an den Arbeitnehmer zur Meldung bei der BA als arbeitsuchend (Urteil vom 29.09.2005, 8 AZR 571/04)

Unterlässt der Arbeitgeber den nach § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III gebotenen Hinweis an den Arbeitnehmer über dessen Pflicht, sich vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses unverzüglich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden, so begründet dies keinen Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber.

BAG, BB 2006, 48-50 (Urteil vom 29.09.2005, 8 AZR 571/04)

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