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BB 2008, 1068
Vollmuth 
Keine Angemessenheitsprüfung einer Probezeitvereinbarung (Urteil vom 24.01.2008, 6 AZR 519/07)

Die Wirksamkeit einer Probezeitvereinbarung nach § 622 Abs. 3 BGB hängt vorbehaltlich abweichender tarifvertraglicher Bestimmungen nach § 622 Abs. 4 BGB allein davon ab, dass die Probezeitdauer sechs Monate nicht übersteigt. Eine einzelfallbezogene Angemessenheitsprüfung der vereinbarten Dauer findet nicht statt. Eine Kündigung ist von dem Kündigenden eigenhändig zu unterzeichnen, …

Vollmuth, BB 2008, 1068 (Urteil vom 24.01.2008, 6 AZR 519/07)

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