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BB 2006, 235
BGH 
Insolvenzfestigkeit der aufschiebend bedingten Übertragung von Nutzungsrechten (Urteil vom 17.11.2005, IX ZR 162/04)

Eine aufschiebend bedingte Verfügung über eine künftige Sache oder ein künftiges Recht ist insolvenzfest, wenn der fragliche Gegenstand bis zur Insolvenzeröffnung entstanden ist und danach die Bedingung eintritt.236

BGH, BB 2006, 235-238 (Urteil vom 17.11.2005, IX ZR 162/04)

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