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BB 2010, 3033
 

Im Blickpunkt

Abbildung 1

Datenskandale, automatisierte Abgleiche von Beschäftigtendaten oder gar die unbefugte Speicherung von Arbeitnehmerdaten prägen das neue Gesicht von Compliance in Unternehmen. Dies wird sich künftig noch verstärken. Obwohl nach aktueller Rechtslage bereits Verstöße gegen das Datenschutzrecht vorlagen (vgl. den Aufsatz von Heinson im Ressort Arbeitsrecht), soll ein neuer § 32d Abs. 3 in das BDSG eingeführt werden. Dadurch wird Compliance eine gesetzlich verankerte Pflicht der Unternehmen, die künftig mehr ausgebildete Mitarbeiter vorhalten müssen. Diesen Gedanken nimmt auch der Zertifikatsstudiengang zum “Certified Ethics & Compliance Officer” (CECO) auf, der Führungskräften und Mitarbeitern dieses Know-how vermitteln soll (vgl. die Rubrik Berufspraxis auf S. VII). Darüber hinaus liegt dieser Ausgabe das aktuelle BB-Special 4/2010 zum Thema Compliance bei.

Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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