Im Blickpunkt
Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat am 23.1.2020 die am 16.12.2019 beschlossene neue Fassung des Kodex dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zur Prüfung übermittelt. Der neue Kodex wird mit der dann folgenden Veröffentlichung durch das Ministerium im elektronischen Bundesanzeiger in Kraft treten. Bis dahin bildet die Kodex-Fassung vom 7.2.2017 die Grundlage für die Entsprechenserklärung. Bereits am 22.5.2019 hatte die Regierungskommission nach einem umfassenden mehrmonatigen Konsultationsprozess den Entwurf des Kodex vorgestellt (s. hierzu bereits Wilsing/Winkler, BB 2019, 1603 ff.). Um möglicherweise notwendige Anpassungen an die endgültige neue Fassung des Aktiengesetzes durch das ARUG II nachvollziehen zu können, hatte die Regierungskommission mit der Finalisierung des neuen Kodex den Abschluss des entsprechenden Gesetzgebungsverfahrens abgewartet. Diese Vorgehensweise habe sich – so die Kommission in ihrer PM vom 23.1.2020 – als sinnvoll erwiesen, da der Gesetzgeber in dem zum 1.1.2020 in Kraft getretenen ARUG II noch Änderungen an den Bestimmungen zur Vorstandsvergütung vorgenommen habe (s. dazu Zipperle/Lingen, BB 2020, 131 ff.), die im Kodex nachvollzogen werden mussten. Materielle Änderungen am Kodex-Entwurf waren nicht notwendig (s. hierzu auch die Meldung auf S. 258 in diesem Heft).
Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht