Im Blickpunkt
Die Kommission hat am 27.11.2017 Vorschriften verabschiedet, die elektronische Zahlungen in Geschäften und im Internet sicherer machen sollen. Gleichzeitig sollen Verbraucher auch auf bequemere, kostengünstigere und innovativere Lösungen von Zahlungsdienstleistern zurückgreifen können. Mit diesen Vorschriften wird die unlängst überarbeitete EU-Richtlinie über Zahlungsdienste (PSD2) konkretisiert. Die am 27.11.2017 verabschiedeten Vorschriften sollen es den Verbrauchern ermöglichen, innovative Dienste von Drittdienstleistern, sogenannten FinTech-Unternehmen, zu nutzen und sollen zugleich strikten Datenschutz und Sicherheit für Verbraucher und Unternehmen in der EU gewährleisten. Nach Annahme der technischen Regulierungsstandards durch die Kommission haben das Europäische Parlament und der Rat drei Monate Zeit, um diese zu prüfen. Die neuen Vorschriften werden vorbehaltlich des Prüfungszeitraums im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Banken und andere Zahlungsdienstleister haben dann 18 Monate Zeit, um die Sicherheitsmaßnahmen und Kommunikationsinstrumente einzuführen (Newsletter EU-Aktuell vom 27.11.2017). Mit den Auswirkungen der Umsetzung der PSD2 durch das neue Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) speziell für Anbieter von Tank- und Servicekarten setzen sich Conreder/Stolte im BB-Schwerpunktheft “Finance” 46/2017, 2700 auseinander.
Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht