Im Blickpunkt
“Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) legt in seinem neuen Positionspapier zahlreiche Vorschläge vor, wie in Zukunft Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf nationaler und europäischer Ebene bekämpft werden können”, heißt es in der PM des IDW vom 30.11.2020. Die Wirtschaftsprüfer forderten einen starken einheitlichen europäischen Rechtsrahmen, eine durchsetzungsstarke Aufsicht und neue digitale Analysemethoden – insbesondere im Nicht-Finanzbereich. Geldwäscheverdachtsmeldungen im Fall Wirecard und die Veröffentlichung der FinCEN-Files befeuerten die internationalen Debatten ebenso wie das Ergebnis der Nationalen Risikoanalyse, die Deutschland in die zweithöchste Gefährdungsstufe einsortiert. “Identifizierte Schwachstellen im nationalen und europäischen System der Geldwäscheprävention und Terrorismusbekämpfung sind zügig zu beheben”, fordert Prof. Klaus-Peter Naumann, Vorstandssprecher des IDW. Das IDW unterstütze die Bemühungen der EU-Kommission, den europäischen Rechtsrahmen zu harmonisieren und eine zentrale Geldwäscheaufsicht in der EU einzurichten. “Ein Überwachungssystem ist nur so stark wie das schwächste Glied im Verbund. Die Umsetzung und Einhaltung der EU-Vorgaben zur Geldwäscheprävention müssen daher länder- und sektorübergreifend wirksam kontrolliert werden”, begründet Naumann die IDW-Position. In Deutschland sehe das IDW Verbesserungspotenzial bei der Geldwäscheaufsicht im Nicht-Finanzsektor. Während im Finanzsektor regelmäßige, flächendeckende Prüfungen unter Rückgriff auf unabhängige Abschlussprüfer erfolgten, würden die Vorkehrungen zur Geldwäscheprävention in risikobehafteten Wirtschaftszweigen außerhalb des Finanzsektors deutlich weniger intensiv überwacht. Das IDW schlage u. a. Sonderprüfungen vor. Zudem sollten die Koordination und der Austausch der dezentralen Aufsichtsbehörden verbessert werden. Nach Ansicht des IDW sollte der Zugriff der Financial Intelligence Units (FIU) auf Daten der Steuer- und Strafverfolgungsbehörden erweitert werden, dazu gehören europaweit einheitliche Kompetenzen. In allen Bereichen der Geldwäscheprävention sollte der Einsatz digitaler Analysetools forciert werden. – Das diesbezügliche Positionspapier und weitere Informationen dazu sind unter www.idw.de abrufbar.
Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft