Im Blickpunkt
“Das Votum ist ein harter Warnschuss für alle Beteiligten”, kommentierte Andreas Krautscheid, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes, die Brexit-Entscheidung im britischen Unterhaus vom 15.1.2019 (bankenverband.de; vgl. dazu auch den Blickpunkt im Ressort Wirtschaftsrecht auf S. 129 in diesem Heft). “Eine Schockstarre darf sich aber niemand erlauben. Die Briten müssen jetzt klären, ob sie politisch noch handlungsfähig sind. Wir wissen weiterhin nur, was die Mehrheit nicht will: Es braucht aber endlich Mehrheiten, um einen fatalen harten Brexit zu verhindern.” Die Präsidentin des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), Marija Kolak, geht im Fall eines ungeordneten Austritts Großbritanniens ohne ausreichend lange Übergangsfristen von negativen Auswirkungen auch auf die deutsche Konjunktur aus (PM BVR vom 16.1.2019): “Wegen der gravierenden Unsicherheiten über den Brexit erwarte ich, dass sich die Konjunktur Großbritanniens weiter abschwächt. Das wird auch negativ auf Deutschland ausstrahlen.” Es bleibe unklar, auf welcher Grundlage der Außenhandel zwischen dem deutschen Mittelstand und den Finanzinstituten mit ihren Handelspartnern in Großbritannien ab dem 30.3.2019 stattfinden könne. Aus wirtschaftlicher Sicht bleibe die beste Lösung die einseitige Rücknahme der Austrittserklärung nach Art. 50 EU-Vertrag durch das Vereinigte Königreich. Für den deutschen Mittelstand sei es von herausragender Bedeutung, dass der Handel von Gütern und Dienstleistungen mit Großbritannien für einen längeren Übergangszeitraum wie bisher fortgeführt werden könne. Hierzu sei es im Bereich der Finanzmarktpolitik unausweichlich, Äquivalenzentscheidungen bspw. beim Clearing von Derivaten für die britische Finanzaufsicht und die Bank of England zu verabschieden. So könnten hohe Umstellungskosten für Banken und Unternehmen vermieden werden. Die am 17.1.2019 anstehenden Gesetzesinitiativen der Bundesregierung seien hierfür eine geeignete Grundlage, müssten aber durch zusätzliche europäische Regelungen ergänzt werden. – Wie die Unternehmen selbst die Auswirkungen des Brexit einschätzen, können Sie einer Meldung auf der zweiten Seite dieses Wochenüberblicks entnehmen.
Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft