Im Blickpunkt
Das Bundeskartellamt hat am 2.11.2021 Leitlinien zur Vereinbarkeit des Genossenschaftswesens mit dem Kartellrecht veröffentlicht. Die Leitlinien erläutern anhand von Praxisbeispielen den Hintergrund, Zweck und die Reichweite des Kartellverbots und stellen die möglichen Spielräume für die genossenschaftliche Arbeit dar. Dabei wird Bezug genommen auf relevante Entscheidungen des Bundeskartellamts und der Europäischen Kommission. Außerdem enthalten die Leitlinien auch Orientierungshilfen bezüglich neuer digitaler Vertriebs- und Kooperationsformen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, nahm ausweislich der PM des BKartA vom 2.11.2021 wie folgt Stellung: “Genossenschaften ermöglichen es gerade kleineren Unternehmen, ihre Stellung im Markt zu stärken. Sie spielen in vielen Bereichen des Wirtschaftslebens in Deutschland eine wichtige Rolle und führen häufig auch zu einer Belebung des Wettbewerbs. Die besondere Organisationsform im genossenschaftlichen Verbund führt aber auch zu kartellrechtlichen Fragestellungen. Mit diesen Leitlinien wollen wir vor allem kleinen und mittelgroßen Genossenschaften Hinweise an die Hand geben, um besser einschätzen zu können, wo die Grenze zwischen zulässiger Kooperation einerseits und kartellrechtlich verbotenem Verhalten andererseits verläuft.” Die Leitlinien zur Vereinbarkeit des Genossenschaftswesens mit dem Kartellrecht sind abrufbar unter https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Publikation/DE/Leitlinien/Genossenschaftsleitlinien.html (Abruf: 3.11.2021).
Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht