Im Blickpunkt
Angesichts der COVID-19-Pandemie werden derzeit nicht nur riesige Schutzschirme gespannt, um die finanziellen Folgen für Unternehmen abzumildern. Vielmehr hat sich der Wirtschaftsausschuss am 13.5.2020 auch für einen Gesetzentwurf (19/18963) der Fraktionen CDU/CSU und SPD ausgesprochen, der die Corona-Folgen für Unternehmen und Behörden in Bezug auf wettbewerbsrechtliche Fragen mindern soll (s. hib-Meldung Nr. 494 vom 13.5.2020 sowie die Meldung in BB 2020, 1090). Aber auch ausländische Investitionen in Unternehmen sollen nicht nur national, sondern auch europaweit geschützt werden. So hat die EU-Kommission am 25.3.2020 Leitlinien zur Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen veröffentlicht, die darauf abzielen, kritische europäische Vermögenswerte und Technologien, letztendlich also Unternehmen, vor Übernahmen durch Investoren aus Nicht-EU-Ländern zu schützen. Auch die Bundesregierung will ausländische Investitionen in Unternehmen mit kritischer Infrastruktur erschweren. Dazu hat sie den “Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Gesetze” (19/18895) vorgelegt. Das Außenwirtschaftsgesetz soll dazu an EU-Vorgaben zur Prüfung ausländischer Direktinvestitionen angepasst werden (hib-Meldung Nr. 475 vom 6.5.2020). J. Schmidt/Meckl setzen sich in der kommenden Ausgabe des BB mit dem Thema “COVID-19 und der Rechtsrahmen zur Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen” auseinander.
Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht