Im Blickpunkt
Swap-Geschäfte – “jeder Abiturient könne ihre Struktur verstehen”. So jedenfalls äußerte sich der Anwalt der Deutschen Bank Hall noch in der mündlichen Verhandlung vor dem BGH im Schadensersatzprozess eines mittelständischen Unternehmens wegen der mit dem Produkt erlittenen Verluste (vgl. manager-magazin vom 8.2.2011). Die Richter teilten diese Ansicht am Ende nicht und verurteilten die Bank wegen Beratungspflichtverletzung zur Zahlung von 540000 Euro (vgl. dazu die Meldung unten auf dieser Seite). Eine erste Stellungnahme zur BGH-Entscheidung von Zoller können Sie bereits in Heft 14 lesen; es folgen nach Urteilsveröffentlichung ein Kommentar von Langen sowie ein Beitrag von Wittinghofer. Da nicht nur Unternehmen und Privatanleger erhebliche Verluste mit Swap-Geschäften erlitten haben, sondern auch Kommunen und Länder, planen die deutschen Landesrechnungshöfe – so Spiegel Online vom 20.3.2011 – strengere Standards für deren dortigen Einsatz im Schuldenmanagement. Denn der für die Kontrolle solcher Finanzinstrumente “erforderliche Sachverstand” könne “nur in sehr großen Verwaltungseinheiten” vorgehalten werden, zitiert das Magazin aus einem Entwurf für neue Empfehlungen von Kommunen und Ländern. Die “weit überwiegende Mehrzahl der Kommunen” solle Derivate-Geschäfte überhaupt nicht abschließen. Der Entwurf soll beim nächsten Treffen der Rechnungshofpräsidenten im Mai verabschiedet werden.
Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht