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BB 2025, 1537
 

Im Blickpunkt

Abbildung 2

Verbraucher sollen besseren rechtlichen Schutz erhalten, wenn sie Kreditgeschäfte tätigen. Auch sog. Buy-now-pay-later-Modelle sollen erstmals in die verbraucherschützenden Regelungen für Kreditverträge einbezogen werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) am 23.6.2025 veröffentlicht hat (vgl. BMJV, PM Nr. 24/2025 vom gleichen Tag). Der Gesetzentwurf soll zugleich den europäischen Binnenmarkt für Kredite zwischen Unternehmern und Verbrauchern fördern. Er geht zurück auf die Verbraucherkreditrichtlinie der Europäischen Union, die damit ins deutsche Recht umgesetzt werden soll. Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig, erklärt dazu: “,Heute kaufen, später zahlen’, das klingt für viele erstmal praktisch. Doch hinter schnell abgeschlossenen Kreditverträgen kann sich ein echtes Risiko verbergen. Schlimmstenfalls führen solche Verträge in die Schuldenfalle. Deshalb haben wir auf EU-Ebene beschlossen, den Verbraucherschutz bei Kreditverträgen zu stärken. Diesen Beschluss setze ich nun in deutsches Recht um. Mir ist wichtig, dass wir die europäischen Regeln möglichst einfach und bürokratiearm umsetzen. Unser Ziel ist klar: Mehr Schutz für Verbraucherinnen und Verbraucher bei Kreditverträgen – ohne vermeidbaren bürokratischen Ballast.” Der am 23.6.2025 vorgelegte Entwurf diene der Umsetzung der überarbeiteten EU-Verbraucherkreditrichtlinie. Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie ist bis zum 20.11.2025 in nationales Recht umzusetzen und ab dem 20.11.2026 von den Mitgliedstaaten anzuwenden. Die vorgeschlagenen Änderungen weiten den Verbraucherschutz erheblich aus. So werden bislang unregulierte Kreditformen erstmals in die Regelungen zu Verbraucherkrediten einbezogen. Fortan fallen bspw. Buy-now-pay-later-Modelle und unentgeltliche Kredite unter die Regelungen. “Buy now, pay later” bedeutet, dass bei einem Kauf das Geld erst zu einem späteren Zeitpunkt (bspw. 14 oder 30 Tage nach dem Kauf) vom Konto abgebucht wird. Es handelt sich dabei um einen Zahlungsaufschub und damit um einen Kurzzeitkredit. Vgl. im Weiteren die Meldung auf S. 1538 sowie zum Finanzierungsleasing unter der reformierten Verbraucherkreditrichtlinie kürzlich auch Omlor, BB 2025, 1219 ff.

Uta Wichering, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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