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BB 2017, 513
 

Im Blickpunkt

Abbildung 3

Im BB-Schwerpunktheft “Digitalisierung” (Heft 1/2017) haben Günther/Böglmüller auf S. 53 das Thema “Künstliche Intelligenz und Roboter in der Arbeitswelt” behandelt. Nun hat das Plenum des Europäischen Parlaments am 16.2.2017 den Initiativbericht des Rechtsausschusses des EP (JURI) über “Zivilrechtliche Regeln zu Robotics” angenommen. Darin fordern die Abgeordneten die EU-Kommission auf, Regeln für Robotik und künstliche Intelligenz vorzulegen, um das wirtschaftliche Potenzial in diesem Bereich auszuschöpfen und Sicherheitsstandards garantieren zu können. Es sollten u. a. Haftungsfragen, insbesondere bei selbstfahrenden Autos, geklärt sowie ein spezieller rechtlicher Status für Roboter geschaffen werden, um zu regeln, wer im Schadensfall haftet. Außerdem schlagen die Abgeordneten einen ethischen Verhaltenskodex für Robotik für Forscher und Designer und die Benennung einer Europäischen Agentur für Robotik und künstliche Intelligenz vor. Die Kommission hat nun die Aufgabe, sich mit den Empfehlungen des EP zu befassen. Im Falle einer Ablehnung muss sie diese begründen (vgl. BRAK-Nachrichten aus Brüssel vom 23.2.2017).

Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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