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BB 2014, 1379
BFH 
Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 4h EStG 2002 n. F. – Aussetzungsinteresse (Beschluss vom 18.12.2013, I B 85/13)

Es ist ernstlich zweifelhaft, ob die Einschränkung des Betriebsausgabenabzugs für Zinsaufwendungen gemäß § 4h EStG 2002 n. F. (sog. Zinsschranke) mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist.

BFH, BB 2014, 1379-1383 (Beschluss vom 18.12.2013, I B 85/13)

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