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BB 2011, 785
OLG Düsseldorf 
Einreichung der Gesellschafterliste durch Schweizer Notar nach wirksamer Auslandsbeurkundung von Geschäftsanteilsübertragungen (Beschluss vom 02.03.2011, 3 Wx 236/10)

Ein in Basel residierender Schweizer Notar kann bei einer von ihm wirksam beurkundeten Abtretung von Geschäftsanteilen einer deutschen Gesellschaft eine diese Änderung berücksichtigende Gesellschafterliste beim Handelsregister einreichen.

OLG Düsseldorf, BB 2011, 785-788 (Beschluss vom 02.03.2011, 3 Wx 236/10)

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