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BB 2008, 1809
BGH 
Eigenkapitalersatz – Bürgschaft zur Darlehenssicherung aus einer Cash-Clearing-Vereinbarung (Urteil vom 10.06.2008, XI ZR 331/07)

Erfasst der Sicherungszweck einer Bürgschaft für ein Gesellschafterdarlehen auch den Fall, dass die schuldende GmbH in eine Krise gerät, so kann sich der haftende Bürge nicht auf eine das Eigenkapital der Gesellschaft sichernde Rückzahlungssperre berufen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 15.2.1996 – IX ZR 245/94, BB 1996, 708 = WM 1996, 588, 590).

BGH, BB 2008, 1809-1812 (Urteil vom 10.06.2008, XI ZR 331/07)

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