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BB 2009, 973
BGH 
Dienstleistungen des GmbH-Gesellschafters sind nicht sacheinlagefähig (Urteil vom 16.02.2009, II ZR 120/07)

Die Grundsätze der verdeckten Sacheinlage (§ 19 Abs. 4 GmbHG n. F.) finden auf Dienstleistungen, welche ein GmbH-Gesellschafter nach Leistung einer Bareinlage entgeltlich erbringen soll, keine Anwendung.

BGH, BB 2009, 973-977 (Urteil vom 16.02.2009, II ZR 120/07)

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